Jahrestag

30. Mai 1968 – Bundestag verabschiedet Notstandsgesetze

 

Am 30. Mai 1968 verabschiedete der Bundestag die Notstandsgesetze. Sie trafen auf massiven Protest der Studentenbewegung, der sogenannten Außerparlamentarischen Opposition APO. Notstandsgesetze waren schon lange von den Westalliierten gefordert worden, um ihre in Deutschland stationierten Truppen in Krisensituationen wie Naturkatastrophen, Aufstand, Krieg, und Putschversuch zu schützen. Sie umfassten Einschränkungen der Grundrechte. Zum Ausgleich wurde ein Widerstandsrecht und die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde verankert. Es gab auch Vorbehalte in der Öffentlichkeit, weil man sich an den Notstands-Artikel 48 der Weimarer Verfassung erinnerte, der in der Weimarer Republik v. a. gegen Ende das demokratische Leben oft ausgeschaltet hatte. Polemisch wurden die Notstandsgesetze als „Ermächtigungsgesetz“ bezeichnet, das 1933 Hitler und den Nationalsozialisten den Weg in die Diktatur geebnet hatte.

Länge: 00:01:33 | O-Ton: nein | Farbe: s/w | Jahr: 1968 | Clip-ID: JHT000364D

 

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