Jahrestag

26. Juni 1935 – Einrichtung des Reichsarbeitsdienstes

 

26. Juni 1935 – mit dem Erlass des „Gesetzes für den deutschen Reichsarbeitsdienst“ werden junge Männer zwischen 18 und 24 Jahren in Deutschland zum 6-monatigen Arbeitseinsatz verpflichtet. Hitler, hier bei einer Ansprache, sah darin einen Beitrag zur "Volksgemeinschaft" und einen wichtigen Baustein nationalsozialistischer Erziehungskultur. Der Reichsarbeitsdienst wurde u. a. in der Landwirtschaft und beim Autobahnbau eingesetzt, nach Kriegsbeginn auch zur Errichtung militärischer Anlagen, im Wege- und Brückenbau und in Flak-Stellungen.

Länge: 00:00:43 | O-Ton: nein | Farbe: s/w | Jahr: 1935 | Clip-ID: JHT000098D

 

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Clip zum heutigen Jahrestag

28. März 1935 // Uraufführung „Triumph des Willens“
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