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Urteilsvollstreckung für Kriegsverbrecher bleibt in alliierter Hand

 

Schriftstück: Regelung im Souveränitätsvertrag von 1955: Urteilsvollstreckung für Kriegsverbrecher bleibt in alliierter Hand, aber deutsch-alliierte "Gemischte Behörde" kann Begnadigung und Strafminderung für Kriegsverbrecher empfehlen

Länge: 00:00:18 | O-Ton: nein | Farbe: s/w | Jahr: 1955 | Clip-ID: 2010005118S

 

 

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Clip zum heutigen Jahrestag

15. November 1923 // Einführung der Rentenmark
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