15. September 1935 – Verkündung der "Nürnberger Gesetze"
Mit der Verabschiedung des so genannten „Reichsbürgergesetzes“ und dem „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ legalisieren die Nationalsozialisten die Entrechtung und Ausgrenzung der Juden in Deutschland. Ehen zwischen Juden und sogenannten Ariern wurden verboten, außereheliche Verbindungen als „Rassenschande“ unter Strafe gestellt.
Weitere Schlagwörter:
Rasse, Mischehe, Antisemitismus, Schüler, Reichsbürgergesetz, deutsches Blut, deutsche Ehre, Ehe, Rassenschande