Arbeit in der NS-Propaganda, 1930er Jahre
Im Reichsarbeitsdienst (RAD) muste ab Juni 1935 jeder junge Mann vor dem eigentlichen Wehrdienst eine sechsmonatige Arbeitspflicht leisten. Nach Beginn des Zweiten Weltkrieges gab es einen derartigen Arbeitsdienst auch für die jungen Frauen. Der Reichsarbeitsdienst war ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaft im nationalsozialistischen Deutschland.
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